Zwangsausschüttung bei LOTTO

zwangsausschüttung

Es steht wieder eine Zwangsausschüttung bei Lotto 6aus49 an. Bei dem dieswöchigen Mittwochsslotto am 03. Juni 2020 wird der Lottojackpot in Höhe von rd. 28 Millionen Euro garantiert ausgeschüttet.

Die letzte Zwangsausschüttungen waren am 29. Juni 2019 mit rund 29 Millionen Euro und 12. August 2019 mit rund 28 Millionen Euro. Insgesamt gab es letztes Jahr 3 Zwangsausschüttungen, in 2020 gab es bisher noch keine.

Möglicherweise ist diese Zwangssausschüttung einer der letzten in der Lottogeschichte, da ab Herbst 2020 neue Lottoregeln gelten (45 Millionen Euro Grenze anstatt 13. Ziehung).

 Die “Ausschüttung” bedeutet, dass noch bei der Folgeziehung am Samstag der Topf von neuen beginnt, da am Mittwoch garantiert Lottospieler zu Millionären werden.

Wir haben eine Infografik zur “Zwangsausschüttung” (auch Zwangsauslosung oder Zwangsauszahlung genannt) von Lotto 6 aus 49 angelegt, die die wichtigsten Fragen auf einmal klärt. Außerdem gibt es einen tollen Neukunden-Deal für Lottostar24.

Infos zur Lotto-Zwangsausschüttung

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Die mathematische Wahrscheinlichkeit & Erfahrungswerte sagen voraus, dass es in der 2. Gewinnklasse  zur Zwangsausschüttung kommt. Aber theoretisch könnte es auch passieren, dass Spieler mit nur zwei Richtigen und Superzahl (Gewinnklasse 9) in den Genuss des Geldsegens kommen.

Fakten zur Lotto-Zwangsausschüttung

Die Lotto 6 aus 49-Zwangsausschüttungsregelung ist ziemlich sonderbar, da bei anderen Lotterien andere “Limiterungen” gesetzt sind. Der EuroJackpot darf beispielsweise nicht über 90 Millionen Euro anwachsen – alles darüber wandert in die zweite Gewinnklasse. So lag beispielsweise im Mai 2015 neben den 90 Millionen Euro in GK 1 zusätzlich 22 Millionen in der zweiten Gewinnklasse des EuroJackpots. Eine zeitliche Einschränkung dieses Wahnsinns wie beim Lotto (6 Wochen = 12 Ziehungen) gibt es jedoch nicht. Ähnlich sieht es bei den EuroMillions aus. Dort ist der Jackpot auf 190 Millionen Euro gedeckelt.

Warum gibt es Zwangsaussschüttungen? Diese Regel ist in den Teilnahmebedingungen des Lottospiels verankert und dient dem Schutz des Spielers, da endlos anwachsende Jackpots zu unrationalem Spielverhalten verführen könnten.

In 2016  konnte ein Spieler aus der Eifel mit nur 6 Richtigen 37 Millionen Euro abräumen. Das war auch das erste Mal, bei der die Zwangsauslosungsregel Anwendung fand. Bei den vorigen Zwangsausschüttungen konnte noch immer ein Spieler die vollen sechs Richtigen plus Superzahl treffen. Generell sind Zwangsausschüttungen extrem selten: es gab in der ganzen Lotto-Geschichte nur 5 Ausschüttungen.


Beitrag aktualisiert am 02. Juni 2020.

Kommentare

  1. Kristian 21.01.2019
    • Simon 21.01.2019
  2. Martin 02.06.2020

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